Höchstmengen-/Reichweiten-Rechner
Gleichen Sie die verordnete Menge gegen die Höchstmenge nach § 2 Abs. 1 BtMVV ab. Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Nur zur Orientierung
Das Ergebnis ersetzt weder die ärztliche Einzelfallentscheidung noch die Prüfung des geltenden Verordnungstexts.
Berechnung: 30-Tage-Menge = Tagesdosis × 30. Überschreitet sie die Höchstmenge nach § 2 Abs. 1 BtMVV, ist eine begründete Überschreitung mit „A“-Kennzeichnung (§ 2 Abs. 2 BtMVV) erforderlich.
Hinterlegte Höchstmengen
Die im Rechner hinterlegten Werte entsprechen der Tabelle im Themenfeld Wirkstoffe & Höchstmengen und folgen § 2 Abs. 1 BtMVV.