Dokumentation & Nachweisführung
Auf einen Blick
Die BtMVV verpflichtet zur lückenlosen Dokumentation von Zugang und Abgang bei Praxisbedarf sowie zur Nachweisführung; die Aufzeichnungen unterliegen der Kontrolle durch die zuständige Landesbehörde.
Geplante Detailartikel dieses Themenfelds
- BtM-Dokumentationspflichten und Karteiführung
- Bestandsführung von Praxisbedarf (Nachweisführung, § 13 BtMVV)
- Aufbewahrungsfristen und Prüfungsrhythmen
- Kontrolle durch die zuständige Landesbehörde
Dieses Themenfeld wird nach dem Hub-and-Spoke-Modell mit vertiefenden Detailartikeln ausgebaut. Jede rechtliche und medizinische Kernaussage wird mit Primärquelle und Stand-Datum belegt (siehe redaktionelle Grundsätze).