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Dokumentation & Nachweisführung

Auf einen Blick

Die BtMVV verpflichtet zur lückenlosen Dokumentation von Zugang und Abgang bei Praxisbedarf sowie zur Nachweisführung; die Aufzeichnungen unterliegen der Kontrolle durch die zuständige Landesbehörde.

Geplante Detailartikel dieses Themenfelds

  • BtM-Dokumentationspflichten und Karteiführung
  • Bestandsführung von Praxisbedarf (Nachweisführung, § 13 BtMVV)
  • Aufbewahrungsfristen und Prüfungsrhythmen
  • Kontrolle durch die zuständige Landesbehörde

Dieses Themenfeld wird nach dem Hub-and-Spoke-Modell mit vertiefenden Detailartikeln ausgebaut. Jede rechtliche und medizinische Kernaussage wird mit Primärquelle und Stand-Datum belegt (siehe redaktionelle Grundsätze).