Hinweis für Fachkreise (§ 10 HWG)
Dieses Portal ist ein Fachkreisangebot. Es behandelt die Verschreibung verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel und richtet sich ausschließlich an Angehörige der Fachkreise im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG).
Zu den Fachkreisen zählen insbesondere Angehörige der Heilberufe und des Heilgewerbes sowie Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen. Maßgeblich ist der geltende Wortlaut des § 2 HWG.
Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist nur innerhalb der Fachkreise zulässig. Deshalb ist der Zugang zu den fachlichen Inhalten mit einer Fachkreis-Bestätigung versehen.
Unsere HWG-Compliance
- Keine Publikumswerbung; Ansprache ausschließlich an Fachkreise.
- Keine Bewerbung konkreter Präparate – Wirkstoffe werden über den INN benannt.
- Fachkreis-Bestätigung vor dem Zugang zu den Fachinhalten (rein clientseitig, ohne personenbezogene Datenspeicherung).
Hinweis
Die konkrete Ausgestaltung der Fachkreisbeschränkung (Art und Umfang der Bestätigung) ist vor Publikation rechtlich zu prüfen.